Corona-Test
Schnelltest
Ab dem 25.11.2022 gilt die 5. Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung.
Danach ist die kostenlose Bürgertestung auf das Coronavirus ab sofort an bestimmte Bedingungen geknüpft.
Informationen und Erläuterungen zur neuen Testverordnung finden Sie auf der Seite Regiersportal M-V oder des Bundesministeriums für Gesundheit. Natrürlich beantworten wir Ihre Fragen auch gern vor Ort.
Folgende Schnelltests können Sie bei uns durchführen lassen
Schnelltest für berechtigte Personen (kostenlos) entsprechend § 4a TestV: 0€
- Besucher und Behandelte oder Bewohner in Krankenhäusern, Reha- und Pflegeeinrichtungen, ambulanten Gesundheitseinrichtungen, Eingliederungshilfe, Tageskliniken, Entbindungseinrichtungen, Obdachlosenunterkünfte, Asyleinrichtungen
- Leistungsberechtigte, die im Rahmen eines persönlichen Budgets nach §29 SGB IX beschäftigen oder beschäftigt sind
- Pflegende Angehörige im Sinne §19 Satz 1 SGB XI
- Freitesten
Schnelltest Selbstzahler : 5€
PCR-Test
Im Rahmen des öffentlichen Gesundheitsdienstes haben die Bürger ab sofort die Möglichkeit der kostenfreien PCR-Testung an allen unseren Standorten. Es kann sich jeder testen lassen, der nach Coronvirus- Testverordnung nachweislich Anspruch hat
§ 2 TestV Kontaktperson eines nachweislich infizierten (PCR-Test) Mitgliedes des eigenen Hauststandes
§ 3 TestV Ausbruchsgeschehen in Gemeinschaftseinrichtung (Schreiben der Kita, Schule, Heim...)
§ 4 Abs. 1 Nr. 1 und 2 TestV Verhütung der Verbreitung
§ 4b Satz 1 positiver Antigentest
Für private Zwecke kann in den Testzentren ein PCR-Test für 89 € gebucht werden. Die PCR-Tests werden durch die BIOSERV Analytik und Medizinprodukte GmbH durchgeführt und der Befund wird am nächsten Tag bis zum Abend zugestellt. Der Befund wird in deutscher und englischer Sprache ausgestellt und als pdf ohne QR-Code zugestellt. Bitte beachten Sie, dass zu Reisezwecken die Ausweisnummer oder Reisepassnummer angegeben werden muss.
Allgemein bedeutet ein negatives Ergebnis, dass zur Zeit der Probeentnahme kein Coronavirus SARS-CoV-2 nachgewiesen werden konnte. Die Wahrscheinlichkeit, dass Sie mit diesem Virus infiziert oder infektiös sind, ist somit gering. Trotzdem kann eine Infektion nicht ausgeschlossen werden. Bitte halten Sie sich weiterhin an die allgemeinen Regeln zum Schutze vor einer Infektion.
Bei einem positiven Testergebnis werden Ihre Daten direkt an das für Sie zuständige Gesundheitsamt weitergeleitet (Rechtsgrundlage: § 6 IfSG). Bitte begeben Sie sich sofort in häusliche Quarantäne, meiden Sie Kontakte und befolgen Sie die Anweisungen, die Ihnen das Gesundheitsamt machen wird. Ein PCR-Test ist zusätzlich notwendig. Bitte wenden Sie sich hierfür telefonisch an Ihre Hausärztin oder an Ihren Hausarzt. Diese werden Sie über das weitere Vorgehen aufklären.